Als Wahlärztin bin ich nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsberechtigt. Das bedeutet, Sie erhalten nach Ihrem Termin eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst begleichen.
Nach Bezahlung der Rechnung können Sie diese samt Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Kasse und Leistung wird ein Teil der Kosten rückerstattet – in der Regel etwa 80 % des Kassentarifs. Private Zusatzversicherungen übernehmen gegebenenfalls den verbleibenden Anteil.
Sie erhalten eine Rechnung, in der Regel nach Ihrem Termin. Die Bezahlung erfolgt bequem per Überweisung. Barzahlung ist nicht erforderlich.
In einer Wahlarztordination kann mehr Zeit für eine individuelle und ausführliche Betreuung eingeplant werden. Termine werden in der Regel zeitnah vergeben – ohne monatelange Wartezeiten, wie sie häufig in kassenärztlichen Strukturen auftreten. Auch modernere Diagnostik und ganzheitliche Behandlungsansätze können angeboten werden, die über die klassische Kassenmedizin hinausgehen.
Bitte bewahren Sie die Honorarnote und den Einzahlungsbeleg gut auf. Die Einreichung erfolgt durch Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – viele bieten dafür Online- oder App-Services an. Für Detailfragen zur Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
Als Fachärztin für Innere Medizin verbinde ich präzise Diagnostik mit einem ganzheitlichen Blick auf den Menschen. Neben meiner langjährigen klinischen Erfahrung in führenden Positionen liegt mir besonders die individuelle und empathische Begleitung meiner Patientinnen und Patienten am Herzen. In meiner Wahlarztordination nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und kombiniere moderne Schulmedizin mit ergänzenden Therapieverfahren. Mehr über meinen Werdegang und meine Philosophie erfahren Sie auf der Seite „Über mich“.

